Sanktionspolitik – Intershim BV Ridderkerk
Die Intershim BV führt ihre Geschäftstätigkeiten mit größter Sorgfalt aus, um die Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.
Unsere Sanktionspolitik beschreibt die Maßnahmen, die wir ergreifen, um zu verhindern, dass wir direkt oder indirekt mit Personen, Unternehmen oder Ländern handeln, die internationalen Sanktionen unterliegen.
Wir legen großen Wert auf Transparenz, Integrität und verantwortungsbewusstes Unternehmertum.
1. Zweck
Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, zu verhindern, dass Intershim BV direkt oder indirekt Geschäfte mit Ländern, Unternehmen oder Personen tätigt, die Sanktionen unterliegen. Dies ist erforderlich, um die EU-Sanktionsverordnungen, die OFAC-Regeln (USA) und das niederländische Sanktionsgesetz von 1977 einzuhalten.2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für:- Alle Kunden, Lieferanten und Vermittler von Intershim;
- Alle Exporttransaktionen, einschließlich Weiterverkauf und Endnutzer;
- Alle Mitarbeiter, die in den Bereichen Vertrieb, Einkauf, Logistik und Verwaltung tätig sind.
3. Verantwortlichkeiten
- Geschäftsleitung: letztendlich verantwortlich für die Einhaltung der Sanktionsvorschriften.
- Vertriebs- und Exportmitarbeiter: verantwortlich für die Durchführung von Überprüfungen der Geschäftspartner.
- Compliance-/verantwortlicher Beauftragter: überwacht die Einhaltung und dokumentiert alle durchgeführten Prüfungen.
4. Sanktionsrisiken
Sanktionsrisiken können entstehen durch:- Exporte in oder über Länder, die auf Sanktionslisten stehen;
- Kunden oder Endnutzer, die auf Sanktionslisten erscheinen;
- Produkte, die eine strategische oder militärische Anwendung haben könnten.
5. Verfahren für risikoreiche Geschäftspartner
Die folgenden Schritte sind obligatorisch, wenn mit (potenziell) risikoreichen Geschäftspartnern gearbeitet wird:- Überprüfung der Sanktionslisten: Überprüfen Sie den Firmennamen, den Endnutzer und die beteiligten Länder anhand der offiziellen EU- und OFAC-Sanktionslisten.
- Dokumentation: Speichern Sie den Nachweis der Überprüfung in der Kundenakte (z. B. Screenshot der Prüfung, ausgefülltes Formular oder E-Mail-Bestätigung).
- Bewertung: Im Zweifelsfall vor der Lieferung Rücksprache mit der Geschäftsleitung oder dem Compliance-Beauftragten halten.
- Sperre: Wenn eine Partei auf einer Sanktionsliste erscheint → keine Lieferung, bis die vollständige Untersuchung abgeschlossen ist.
6. Aufzeichnung und Überwachung
- Alle Überprüfungen müssen im CRM-System oder in der Kundenakte dokumentiert werden.
- Akten von risikoreichen Kunden müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.